Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ColorFloor Studio – Inh. Hilel Mavassat Scheider Str. 4 · 66386 Sankt Ingbert Stand: Januar 2026 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen von ColorFloor Studio – Inh. Hilel Mavassat (nachfolgend „Auftragnehmer"), insbesondere für Bodenbeschichtungen, Epoxidharzarbeiten, Estrichvorbereitung, Schleifarbeiten, Musterplatten sowie damit verbundene Leistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§13 BGB) als auch Unternehmern (§14 BGB). 2. Vertragsabschluss Angebote sind freibleibend und 30 Tage gültig. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung zustande. Geringfügige technische oder optische Änderungen, die der Verbesserung dienen und für den Auftraggeber zumutbar sind, bleiben vorbehalten. 3. Leistungsumfang Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot. Änderungen oder Zusatzarbeiten bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Unvorhersehbare Zusatzarbeiten (z. B. Untergrundschäden, Feuchtigkeit, unzureichende Estrichqualität) werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. 4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Untergrund eben, rissfrei, trocken und tragfähig ist (Restfeuchte max. 4 CM-% bei Zementestrich, 0,5 CM-% bei Anhydrit, sofern nicht anders vereinbart). Der Arbeitsbereich ist besenrein, frei von Möbeln und zugänglich zu übergeben. Baustrom und ggf. Baustellenheizung sind bereitzustellen. Verzögerungen durch mangelnde Mitwirkung verlängern die Ausführungsfrist; Mehrkosten trägt der Auftraggeber. 5. Preise und Zahlungsbedingungen Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher MwSt. Zahlungsmodalitäten: 50 % Anzahlung bei Auftragsbestätigung, Restzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§288 BGB). 6. Ausführung und Termine Die Ausführung erfolgt nach Materialfreigabe und Eingang der Anzahlung innerhalb eines angemessenen Zeitraums (in der Regel ca. 2–4 Wochen), sofern Witterung, Untergrund und Materialverfügbarkeit dies zulassen. Fälle höherer Gewalt oder Krankheit verlängern die Frist angemessen. 7. Änderungen des Designs und Preisvorbehalt Der im Angebot angegebene Endpreis bezieht sich auf die beschriebene Standardausführung. Bei Auswahl aufwändigerer, mehrfarbiger, strukturierter oder besonderer Designs (z. B. Metallic) kann sich der Preis entsprechend des Mehraufwands und Materialverbrauchs anpassen. Änderungen erfolgen nur nach Rücksprache und Zustimmung des Auftraggebers. 8. Aushärtung und Belastbarkeit Die beschichtete Fläche darf frühestens nach 24 Stunden vorsichtig begangen werden. Die volle mechanische Belastbarkeit wird in der Regel nach 7 Tagen (bei ca. 20 °C) erreicht. Eine frühere Nutzung oder Belastung erfolgt auf eigenes Risiko; hierfür wird keine Haftung übernommen. 9. Haftung und Gewährleistung Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Es gilt vorrangig das Recht auf Nacherfüllung; gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt. Gewährleistung: 2 Jahre für Privatkunden, 1 Jahr für gewerbliche Kunden. 10. Abnahme Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Wird die Leistung in Gebrauch genommen, gilt sie als abgenommen. Geringfügige optische Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. 11. Rücktritt, Stornierung und Terminverschiebung Bei Stornierung nach Auftragsbestätigung können bereits entstandene Kosten (z. B. Planung, Arbeitsvorbereitung, Materialbestellungen) berechnet werden. Kurzfristige Terminverschiebungen (<5 Werktage) können zusätzliche Kosten verursachen. 12. Eigentum, Nutzung und Fotos Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht fest mit dem Bauwerk verbunden sind. Der Auftragnehmer darf Fotos des Projekts zu Dokumentations- und Werbezwecken verwenden, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht. 13. Datenschutz Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet und ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt. 14. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 66386 Sankt Ingbert, sofern gesetzlich zulässig. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.